Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen
1. Leistungen
1.1. DerMöbelspediteurerbringtseineVerpflichtungmitdergrößtenSorgfaltundunter
Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
1.2. EntstehenimRahmendervertraglichenLeistungunvorhersehbareAufwendungen,
sind diesedurchdenAuftraggeberzuersetzen,sofernsiederMöbelspediteurden
Umständen nach für erforderlichhalten durfte.
1.3. ErweitertderAbsendernachVertragsschlussdenLeistungsumfang,sinddie
hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.
1.4. DasPersonaldesMöbelspediteursist,sofernnichtsanderesvereinbartist,nicht
zur VornahmevonElektro-,Gas-,Dübel-undsonstigenInstallationsarbeiten
berechtigt. SoweitLeistungenvertraglichvereinbartwerden,dienichtTeildes
Frachtvertrages sind,istdieHaftungauf50.000EurojeSchadensfallbegrenzt.Diese
Haftungsbegrenzung giltnicht,wennderSchadenverursachtwordenistdurchVorsatz
oder FahrlässigkeitdesMöbelspediteursoderseinesPersonalsoderdurchVerletzung
vertragswesentlicher Pflichten,wobeiErsatzansprücheinletzteremFallbegrenztsind
auf denvorhersehbaren,typischenSchaden.BeiLeistungenzusätzlichvermittelter
Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
2. Beiladungstransport
Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.
3. Beauftragung Dritter
Der MöbelspediteurkanneinenweiterenFrachtführermitderDurchführungdes
Umzugs beauftragen.
4. Trinkgelder
Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
5. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einenAnspruchauf
Umzugskostenvergütung hat,weist er diesen an,die vereinbarte und fällige
Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf
entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen.
6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders
6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere
an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur
nicht verpflichtet.
6.3. ZähltzudemUmzugsgutgefährlichesGut,istderAbsenderverpflichtet,dem
Möbelspediteur rechtzeitiganzugeben,welcherNaturdieGefahrist,dievondemGut
ausgeht.
7. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen
Gegenansprüchen zulässig,dier echtskräftig festgestellt,entscheidungsreif oder
unbestritten sind.
8. Weisungen und Mitteilungen
Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich derDurchführung der
Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten.
9. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen,dass kein
Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
10.1. Der Rechnungsbetrag ist,sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde,bei
Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung,be iAuslandstransporten vor
Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das
Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen.
10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag
festgestellten Wechselkurs abgerechnet.
10.3. Kommt de rAbsender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach,ist der
Möbelspediteur berechtigt,das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der
Beförderung auf Kosten des Absenders,bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu
diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender
seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt,
eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
10.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
11. Lagerung
Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
11.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazuverpflichtet, den
Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder
strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder
überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere
Lagergüter und/oder für Personen befürchten lassen,Gegenstand des Vertrages werden
sollen.
11.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen:
11.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden
Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw.
Container gleich. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er
dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich
bekannt zugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu
vermerken.
11.2.3. Dem Einlager er wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des
Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei
Teilauslagerungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis
entsprechende Abschreibungen.
11.3. De rLagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des
Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen
entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem
Lagerhalter ist bekannt oder in folge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der
Vorlegende zur Entgegennahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter
ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen,der das
Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt.
11.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes
den Lagervertrag mi tVerzeichnis zurück zugeben und ein schriftliches
Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes
werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform
auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen.
11.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während
der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in
Augenschein zunehmen. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der
Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen.
11.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem
Lagerhalter unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf
den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte
bekannte Anschrift gesandt hat.
11.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis
spätestens zum 3.Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zuzahlen. Das
Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum
jeweiligen Monatsbeginn fällig.
11.8. Der Lagerhalter ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den
das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu
prüfen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit
unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des
Unterzeichners nicht vorliegt.
11.9. Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so können die Parteien
den Vertragunter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich
oder in Textform kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur
Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt.
11.10. Bei Verträgen mit anderen als Verbrauchern gelten die ALB (Allgemeine
Lagerbedingungen desDeutschen Möbeltransports) als vereinbart. Diese sind auf
www.amoe.de/ALB abrufbar.
12. Rücktritt und Kündigung
12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §312g
Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach
§ 355 BGB.
12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der
Absender,so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht,
die nicht seinem Risikobereich zu zurechnen sind, entweder
12.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende
Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wir dan gerechnet, was er infolge der
Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig er wirbt oder
böswillig zu erwerben unterlässt;
12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.
13. Gerichtsstand
13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und
über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag
zusammenhängen, ist das Gericht, indessen Bezirk sich die vom Absender
beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig.
13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche
Zuständigkeit nur für den Fall,dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein
Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
14. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
15. Datenschutz
Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung
und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an
Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine
Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung
des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere
Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer-und handelsrechtlichen
Vorschriften gelöscht.
16. AMÖ-Einigungsstelle
16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner
bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur
AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim
Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
Schulstraße 53 I 65795 Hattersheim
Tel.: 06190 989813 I Fax: 06190 989820
E-Mail:
Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit
nach der Verfahrensordnung der AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der
Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig
oder endgültig zubereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur
bindend, sofernder Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz
der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.
16.2. Der Antrag auf Eröffnung des Einigungsverfahrens ist in Textform zu stellen.
16.3. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.